Gleichstellungsbeauftragte
Ihr Wahlvorschlag für die Neuwahlen
- Hier das Dokument: Wahlvorschlag[271 KB]
Die Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Universitätsmedizin bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und ist behilflich bei der Beseitigung bestehender Nachteile. Unterstützend sorgt die Gleichstellungsbeauftragte für die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere in Lehre und Forschung sowie bei der Entwicklungsplanung.
Weiterhin ist die Gleichstellungsbeauftragte ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates.
Die Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren werden durch sie begleitet. Im Anschluss daran hat sie das Recht auf die Abgabe einer Stellungnahme.
Wir sind für Sie da
Wir sind in erster Linie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Beschäftigten und Studierenden rund um das Thema Chancengleichheit an der Universitätsmedizin.
Selbstverständlich sind wir gerne im Rahmen unseres Aufgabenbereiches auch für Sie da, wenn Situationen an Ihrem Arbeitsplatz auftreten, bei denen Sie Rat benötigen.
Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin!
Gesetzliche Grundlagen
Gesetze des Bundes
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)
Gesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Gleichstellungsgesetz M-V)
Gesetz über die Hochschulen des Landes (LHG M-V)
Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin