Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universitätsmedizin

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Universitätsmedizin bei der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und ist behilflich bei der Beseitigung bestehender Nachteile. Unterstützend sorgt die Gleichstellungsbeauftragte für die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte bei der Aufgabenerfüllung, insbesondere in Lehre und Forschung sowie bei der Entwicklungsplanung.

Weiterhin ist die Gleichstellungsbeauftragte ein stimmberechtigtes Mitglied des Aufsichtsrates.

Die Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren werden durch sie begleitet. Im Anschluss daran hat sie das Recht auf die Abgabe einer Stellungnahme.


Wir sind für Sie da

Wir sind in erster Linie Anlauf- und Beratungsstelle für alle Beschäftigten und Studierenden rund um das Thema Chancengleichheit an der Universitätsmedizin.

Selbstverständlich sind wir gerne im Rahmen unseres Aufgabenbereiches auch für Sie da, wenn Situationen an Ihrem Arbeitsplatz auftreten, bei denen Sie Rat benötigen.

Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail und vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin!

Förderung durch die Else Kröner-Fresenius-Stiftung

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung schreibt für in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte, die ihre Tätigkeit für eine längere Familien- oder Betreuungsphase unterbrochen haben, bis zu drei Förderungen für den Wiedereinstieg aus. Die Förderung ist mit jeweils bis zu 400.000€ für maximal 36 Monate dotiert.

Das Verfahren ist zweistufig. Die Frist für die Einreichung der Skizzen endet am 30. April 2023.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte beiliegender Ausschreibung, die Sie auch auf der folgenden Homepage finden.