Herzlich willkommen auf den Seiten der Personalvertretungen der Universitätsmedizin Rostock!

An der Universitätsmedizin Rostock sind laut Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V § 76) Personalräte für die Vertretung der Angelegenheiten der  nichtwissenschaftlich Beschäftigten (NPR) einerseits und der wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) andererseits sowie ein Gesamtpersonalrat (GPR) zu wählen. Der Gesamtpersonalrat ist gemäß PersVG M[1]V (§ 74) für die Behandlung von Angelegenheiten zuständig, die nichtwissenschaftliche und wissenschaftliche Beschäftigte unserer Universitätsmedizin gleichermaßen betreffen.